Ich weiß nicht, ob Frau Dr. Bach schuldig war. Weder kenne ich die Einzelheiten der 13 Krankheitsfälle, um die es im Prozess ging noch habe ich das notwendige medizinische Wissen. Nicht einmal die Richter, Staatsanwälte, Sachverständigen und Gutachter können dies sagen – nach fast achtjähriger Prozessdauer!
Deshalb finde ich es pervers, wenn die verantwortliche Staatsanwältin immer noch von einem fairen Prozess redet. Was ist fair daran, über einen solchen Zeitraum in den Medien als „Todesengel“ bezeichnet zu werden, der seine Patienten „totgespritzt“ hat? Wie lange kann man Schlagzeilen ertragen wie“ Todesengel verkauft jetzt Gesundheitspillen“?
Es ist auch interessant, zu beobachten, wie sich nach ihrem Selbstmord die Berichterstattung der Medien verändert hat. Von dem Grundsatz der Unschuldsvermutung war in den Beiträgen vorher jedenfalls wenig zu spüren.
Was mich nachdenklich macht, ist, wie man auf Mechthild Bach aufmerksam wurde. Eine Krankenkasse wunderte sich über den aus ihrer Sicht hohen Verbrauch an Schmerzmedikamenten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Palliativmedizin, denn muss sich jetzt nicht jeder Arzt fragen, ob er sich durch die nächste Morphiuminfusion vielleicht auch verdächtig macht?
Ein Facharzt auf diesem Gebiet, der Palliativmediziner Professor Friedemann Nauck von der Uniklinik Göttingen nennt es ein großes Problem, dass Ärzte am Bett von Sterbenden verunsichert und alleine gelassen würden. Diese Unsicherheit könne dazu führen, dass Ärzte sich sagten: Bloß nicht zu viele Schmerzmittel!
Ich möchte nicht, dass Ärzte ihre Patienten lieber unnötig leiden lassen, aus Angst, ähnlich wie Frau Dr. Bach in einen Endlosprozess verwickelt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass ein Arzt den Behandlungsplan vorher mit seinem Rechtsanwalt abstimmen muss.
Ich möchte keine „Durchschnittsmedizin“, sondern konkrete Einzelfallentscheidungen von Ärzten, die sich nicht nach üblichen Verbrauchskriterien der Krankenkassen richten.
Leider wird der dringend notwendige Ausbau der Palliativmedizin durch solche Endlosprozesse weiter belastet. Gleichzeitig dürfen Sterbehilfevereine wie der von Roger Kusch weiterhin ihre Dienste zum Preis von einmaligen 1000 Euro anbieten.
Für mich gehören die Verantwortlichen, die in diesem zermürbenden Prozess einen Menschen in den Selbstmord getrieben haben, endlich auf die andere Seite der Gerichtsbank.
