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Donnerstag, 27. Januar 2011

Kein Urteil im Namen des Volkes


Ich weiß nicht, ob Frau Dr. Bach schuldig war. Weder kenne ich die Einzelheiten der 13 Krankheitsfälle, um die es im Prozess ging noch habe ich das notwendige medizinische Wissen. Nicht einmal  die Richter, Staatsanwälte, Sachverständigen und Gutachter können dies sagen – nach fast achtjähriger Prozessdauer!

Deshalb finde ich es pervers, wenn die verantwortliche Staatsanwältin immer noch von einem fairen Prozess redet. Was ist fair daran, über einen solchen Zeitraum in den Medien als „Todesengel“ bezeichnet zu werden, der seine Patienten „totgespritzt“  hat? Wie lange kann man Schlagzeilen ertragen wie“ Todesengel verkauft jetzt Gesundheitspillen“?

Es ist auch interessant, zu beobachten, wie sich nach ihrem Selbstmord die Berichterstattung der Medien verändert hat. Von dem Grundsatz der Unschuldsvermutung war in den Beiträgen vorher jedenfalls wenig zu spüren. 

Was mich nachdenklich macht, ist, wie man auf Mechthild Bach aufmerksam wurde. Eine Krankenkasse wunderte sich über den aus ihrer Sicht hohen Verbrauch an Schmerzmedikamenten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Palliativmedizin, denn muss sich jetzt nicht jeder Arzt fragen, ob er sich durch die nächste Morphiuminfusion vielleicht auch verdächtig macht? 
 
Ein Facharzt auf diesem Gebiet, der Palliativmediziner Professor Friedemann Nauck von der Uniklinik Göttingen nennt es ein großes Problem, dass Ärzte am Bett von Sterbenden verunsichert und alleine gelassen würden. Diese Unsicherheit könne dazu führen, dass Ärzte sich sagten: Bloß nicht zu viele Schmerzmittel!

Ich möchte nicht, dass Ärzte ihre Patienten lieber unnötig leiden lassen, aus Angst, ähnlich wie Frau Dr. Bach in einen Endlosprozess verwickelt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass ein Arzt den Behandlungsplan vorher mit seinem Rechtsanwalt abstimmen muss.

  Foto: aboutpixel.de, Fotografin: Kirsten Oborny

Ich möchte keine „Durchschnittsmedizin“, sondern konkrete Einzelfallentscheidungen von Ärzten, die sich nicht nach üblichen Verbrauchskriterien der Krankenkassen richten.

Leider wird der dringend notwendige Ausbau der Palliativmedizin durch solche Endlosprozesse weiter belastet. Gleichzeitig dürfen Sterbehilfevereine wie der von Roger Kusch weiterhin ihre Dienste zum Preis von einmaligen 1000 Euro anbieten.

Für mich gehören die Verantwortlichen, die in diesem zermürbenden Prozess einen Menschen in den Selbstmord getrieben haben, endlich auf die andere Seite der Gerichtsbank.  

8 Kommentare:

  1. Als ich vor kurzem die Einlassung des zuständigen Richters in meiner HAZ las konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Wenn ein Richter VOR der Urteilsverkündung den Medien gegenüber äußert: Eine Verurteilung wegen Mordes! sei in zwei Fällen wahrscheinlich, dann kommt das einer unzulässigen Vorverurteilung gleich! Dieser Richter hat Amtsmissbrauch ausgeübt. Denn der Urteilsspruch kann nur NACH einer Verhandlung erfolgen. Und wenn diese Aussage schon bei mir als "Niederschmetternd" ankam - welche Auswikung hatte sie dann erst bei Frau Bach selbst? Der Richter hat Mechthild Bach dadurch in den Selbstmord getrieben! Ein Justitskandal ohnegleichen.

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  2. Bei einem solch komplexen Verfahren macht man es sich etwas zu einfach, jetzt der Justiz alle Verantwortung für den bedauernswerten Ausgang zu geben. Auf Seiten der Justiz sind definitiv Fehler gemacht worden (siehe fehlender Ersatzrichter im ersten Verfahren).

    Gleichwohl kann man die Tatsache, wie das Verfahren überhaupt zustande kam, nicht als Bewertung von "Verbrauchskriterien" abtun. Wenn hier gefährliche Medikamente überproportional verabreicht wurden und zugleich die Sterbequote im betreffenden Zeitraum so ungewöhnlich überdurchschnittlich war, dass man misstrauisch werden musste, dann war es ohne Zweifel die Pflicht der Behörden und der Justiz, den Dingen auf den Grund zu gehen. Nichts anderes ist hier geschehen.

    Dann noch zum Kommentar:
    Die Zwischenbilanz des Gerichts war keine Vorverurteilung, sondern schlicht eine Information an alle Beteiligten, wie es die Dinge aktuell sieht und dass es aufgrund dieser Einschätzungen die infrage kommenden Straftatbestände erweitern muss. Wenn jeder thematisierte Tatbestand und die Eröffnung gegenüber dem Beschuldigten/Angeklagten eine Vorverurteilung wäre, dürfte es in Deutschland ja kein einziges Strafverfahren mehr geben. Hätte Frau Bach erst in einem Urteil erfahren sollen, dass das Gericht nicht nur Totschlag in Betracht gezogen hat, sondern sich im stillen Kämmerlein überlegt hat, dass ja auch Mordmerkmale erfüllt sein könnten???

    Zurück zum ursprünglichen Text:
    Ich möchte auch, dass ich im Fall der Fälle für die Ärzte ein "konkreter Einzelfall" bin. Ebenso möchte ich aber, dass der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen über meinen Zustand entscheidet und nicht in dieser Form: "Ich spürte, wenn ein Patient keine Aura mehr hat, keine Energiefelder." (Zitat Bach).

    Weiterhin ging es in dem Prozess nicht primär um die Frage, ob hier Sterbehilfe im zulässigen oder nicht mehr zulässigen Bereich ausgeübt wurde (auch wenn das medial häufig so aufbereitet wird). Dann wäre auch vielmehr ein anderer Straftatbestand diskutiert worden ("Tötung auf Verlangen").

    Gerade die beiden Fälle, in denen das Gericht nun Mordmerkmale nicht mehr ausschloss, waren aber anders gelagert: Diese Patienten waren bei vollem Bewusstsein.

    Und auch da kann ich nur für mich persönlich sprechen: Wenn ich noch bei Verstand bin, möchte ich doch schon gerne wissen, ob mich das, was ich da verabreicht bekomme, möglicherweise ein wenig schneller sterben lässt. Das kann ich als mündiger Patient irgendwo erwarten.

    Insgesamt kennt keiner die Wahrheit, aber ich wäre mit Aussagen wie "die Verantwortlichen" gehören "auf die andere Seite der Gerichtsbank" oder, wie im Kommentar zu lesen, "unzulässige Vorverurteilung" und "Amtsmissbrauch" dann doch zurückhaltender, weil auch ihnen irgendwie etwas Verurteilendes innewohnt.

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  3. Vorsichtig war man ja mit der Anklage einer Frau Dr. Bach auch nicht.
    Wer sonst als Richter und Staatsanwälte sollte Vertrauenm in die Deutsche Justiz haben?

    Ich bleuibe dabei, dass ich nicht weiß, ob Frau Dr. Bach eine Schuld trifft. Es ist jedoch eine Tatsache, dass innerhalb von fast 8 Jahren auch das gericht keine belastbare Entscheidung getroffen hat.
    Das halte ich für unzumutbar. Die Länge des Prozesses hatte maßgeblichen Einfluss auf die Belastung von Frau Bach und ist aus meiner Sicht deshalb den Prozessverantwortlichen zuzurechnen.
    Ich fordere nicht weniger, als dass man mit derselben Akribie, mit der man das handeln von Frau Bach hinterfragt hat nun deren Tun hinterfragt.

    Und ich finde es auch erwähnenswert, dass es in 13 Fällen keine Anklage von Betroffenen, sondern nur von einem "Kassenprüfer" gab.

    Das macht mich immer noch nachdenklich.

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  4. Außerdem: Wenn schon, dann sollte man vollständig zitieren. Mechthild Bach hat unter anderem auch gesagt, sie wolle helfen, nicht Leben verkürzen. Sie habe anderen Zuversicht gegeben. Nun brauche sie selbst Kraft und Zuversicht.

    Ich bin der Meinung, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu verbessern. Es ist auch ihre Aufgabe, Leben zu verlängern, wenn es drauf ankommt. Es ist aber nicht ihre Aufgabe, das Sterben zu verlängern. Und genau auf diese entscheidende Frage hat auch das Gericht keine belastbare Antwort gefunden, ob nämlich Mechthild Bach das Leben oder das Sterben verkürzt hat. Und wenn ein Gericht es in dieser Zeit nicht schafft, wann bitteschön dann?

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  5. "Vorsichtig war man ja mit der Anklage einer Frau Dr. Bach auch nicht."

    Für eine Anklage bedarf es des hinreichenden Tatverdachts.

    "Wer sonst als Richter und Staatsanwälte sollte Vertrauenm in die Deutsche Justiz haben?"

    Die Semantik dieses Satzes verstehe ich leider nicht.

    "Es ist jedoch eine Tatsache, dass innerhalb von fast 8 Jahren auch das gericht keine belastbare Entscheidung getroffen hat."

    Dass der Prozess in dieser Hinsicht nicht optimal gelaufen ist, habe ich selbst eingangs meines ersten Kommentars erwähnt. Andererseits kann man solch ein Verfahren auch nicht einfach abkürzen, nur weil die Vielzahl der zu behandelnden Fälle zu aufwendig erscheint.

    "Und ich finde es auch erwähnenswert, dass es in 13 Fällen keine Anklage von Betroffenen, sondern nur von einem "Kassenprüfer" gab."

    Betroffene können in einem Strafverfahren nicht anklagen. (Auch der "Kassenprüfer" hat dies nicht getan, sondern einen Sachverhalt zur Anzeige gebracht). Nach entsprechenden Ermittlungen und Prüfung des hinreichenden Tatverdachts (s. o.) erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Seitens betroffener Dritter ist eine Nebenklage möglich. Und die gab es in diesem Fall übrigens.

    Scheinbar ist hier noch etwas Recherche nötig ...

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  6. "Und genau auf diese entscheidende Frage hat auch das Gericht keine belastbare Antwort gefunden, ob nämlich Mechthild Bach das Leben oder das Sterben verkürzt hat."

    Das Gericht war ja gerade dabei, diese Frage zu klären. Wenn aber die detaillierte Untersuchung der Vorwürfe als zu langwierig angesehen wird und eine Zwischenbewertung gleichzeitig als Vorverurteilung verstanden wird, sehe ich darin zwei sich teils widersprechende Ansichten bzw. nicht erfüllbare Wunschvorstellungen hinsichtlich eines fairen Prozesses.

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  7. "nicht optimal verlaufen" ist für mich hier wirklich maßlos untertrieben.

    Mich wundert schon, dass auf der einen Seite alles schöngefärbt und auf der anderen Seite alles schlechtgeredet wird.

    Nochmal: Es geht mir hier nicht um die Frage, ob Frau Dr. Bach schuldig im Sinne der Anklage war. Das weiß ich nicht.
    Es geht mir aber darum, dass Palliativmediziner rechtlich alleingelassen werden, was von mehreren Fachleuten auch so bestätigt wird.

    Ich möchte jedenfalls kein Palliativmediziner sein, denn die Wahrscheinlichkeit, in einen ähnlichen Prozess verwickelt zu werden wie Frau Dr. Bach schätze ich gerade jetzt als hoch ein.

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  8. "Betroffene können in einem Strafverfahren nicht anklagen"

    Selbstverständlich hätten die Angehörigen Strafanzeige gegen Frau Dr. Bach stellen können. Doch es war so, dass die Anzeige erfolgte, weil der Schmerzmittelverbrauch überdurchschnittlich hoch war. Genau DAS halte ich für bedenklich.

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